Bindungsorientierte Besuchsbegleitung für 0-5jährige Kinder und ihre Familien
Ein sicherer Ort für Kinder und Eltern
Begleiteter Kontakt ist für Kinder wie Eltern eine
ungewöhnliche und herausfordernde Situation.
Ich begleite diese Begegnungen mit viel Empathie und Klarheit,
um für alle Beteiligten – ganz besonders für das Kind –
einen sicheren Rahmen zu schaffen.
Ich begleite Kindern getrennter Eltern und Pflegekinder,
und biete versetzte Übergaben an, wenn der Kontakt unbegleitet stattfinden kann,
für die (versetzten) Übergaben ein begleitetes Setting gewünscht und/oder notwendig ist.
€ 90,– pro Stunde Termine derzeit kurzfristig möglich für Eltern und Pflegeeltern
BINDUNGSSICHERHEIT IM BEGLEITETEN KONTAKT
Das Kind im Mittelpunkt
Ich habe mich auf die Begleitung von Kindern im Alter von 0–5 Jahren spezialisiert. Diese Altersgruppe bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit.
In den ersten Lebensjahren geht es um grundlegende Themen:
- den Aufbau von Bindungsbeziehungen,
- erste Trennungserfahrungen und
- das kindliche Erkunden der Welt.
All das braucht einen sicheren, feinfühligen und verlässlichen Rahmen – gerade dann, wenn die familiäre Situation von Konflikten oder Unsicherheit geprägt ist.
In meiner Begleitung schaffe ich einen sicheren Rahmen für die Begegnung von Eltern und Kindern.
Was ist die Besuchsbegleitung
Besuchsbegleitung ermöglicht Kindern den Kontakt zu einem Elternteil bzw. ihren Eltern in einem geschützten, neutralen Rahmen.
Sie kommt zum Einsatz, wenn Eltern getrennt sind oder nie gemeinsam Familie waren
und ein unbegleiteter Kontakt derzeit nicht möglich ist.
Und sie wird auch unterstützend bei Kontakten zu leiblichen Eltern gewählt, wenn Kinder bei einer Pflegefamilie leben.
Begleiteter Kontakt ist für Kinder wie Eltern eine ungewöhnliche und oft herausfordernde Situation.
Ich begleite diese Begegnungen mit viel Empathie und fachlicher Klarheit
– mit dem Ziel, für alle Beteiligten einen sicheren Rahmen für Begegnung und Kontakt zu schaffen.
Im Zentrum steht dabei immer das Wohl des Kindes.
ZIELE DER BESUCHSBEGLEITUNG
Ziel der Besuchsbegleitung ist die Neu- und Wiederanbahnung, sowie der Erhalt des persönlichen Kontaktes zwischen Minderjährigen und den Kontaktberechtigten.
Insbesondere bei Pflegekindern kann die Besuchsbegleitung als Instrument des Kontakterhalts langfristig eingesetzt werden.
Im Zentrum der Besuchsbegleitung steht das Kindeswohl.
Den Kindern sollen sichere Räume geschaffen werden, in denen sie sich öffnen und möglichst unbeeinflusst agieren können.
Die Kontaktberechtigten sollen motiviert und begleitet werden, die Besuchskontakte eigenverantwortlich und auf die Bedürfnisse der Minderjährigen gerichtet, wahrzunehmen.
Grundsätzlich ist Besuchsbegleitung ein zeitlich begrenztes Instrument. Fallspezifisch kann das Ziel sowohl ein langfristiger Kontakterhalt sein als auch eine dauerhafte Sicherstellung des Kindeswohls. (Quelle: Qualitätskriterien Besuchsbegleitung Österreich)
BEGEGNUNG – INTERAKTION – SPIEL – JAUSE – GEMEINSAME ZEIT
ABLAUF DER BESUCHSBEGLEITUNG
Jede Besuchsbegleitung beginnt mit persönlichen Erstgesprächen mit jedem Elternteil einzeln.
Dabei können Eltern ihre Sorgen, Ängste und Fragen besprechen, bevor die Begleitung beginnt.
Gemeinsam klären wir Ziele, Rahmenbedingungen und Ablauf.
Bevor die begleiteten Kontakte beginnen, lerne ich das Kind in mindestens einem Termin kennen und das Kind mich,
um eine erste Vertrauensbasis zu legen.
Die Begleitung selbst findet in den kindgerecht gestalteten Räumen meiner Kinderpraxis am Augarten statt.
Ich bin während des gesamten Kontakts anwesend und sorge dafür,
dass das Kind in seinem Tempo Kontakt erleben darf und seine Grenzen gewahrt werden.
Rechtliche Grundlage der Besuchsbegleitung bildet §111 AußStrG.
PHASEN der Besuchsbegleitung
Ganz am Beginn steht die Abklärung. Sie beginnt mit der Anfrage einer Behörde oder einer Privatperson.
01
Eingangsphase
KENNENLERNEN & FRAGEN KLÄREN
In diese Phase gehören die Erstgespräche mit jedem Elternteil und mindestens ein Kennenlerntermin mit dem Kind. Je nach Alter des Kindes auch mehr. Wir klären den strukturellen Ablauf und etwaige Fragen, halten den Rahmen in einer Vereinbarung fest. Nicht zuletzt erkläre ich die Kriterien für einen Abbruch des Kontakts.
02
Begleitete Kontakte
ELTERN-KIND-ZEIT IN MEINEN RÄUMEN
Während des Besuchskontaktes bin ich als Besuchsbegleiterin mit ununterbrochen anwesend und nehme die Interaktionen wahr. Ich beobachte, moderiere und interveniere bei Bedarf. Falls erforderlich – bei Kindern unter 3 Jahren – kann der betreuende Elternteil während des Kontakts anwesend sein.
03
Abschlussgespräche
RÜCKBLICK & AUSBLICK
Im Sinne des Kindeswohls steht ein geplanter und strukturierter Abschluss der Besuchsbegleitung im Vordergrund. Ich führe Abschlussgespräche mit den Eltern und gestalte den Abschluss altersgemäß für die Kinder. Der Abschluss bildet auch den Schlusspunkt meiner Dokumentation und eines etwaigen Berichts an das Gericht.
€ 90,- pro Stunde
€ 900,- Block 12 für 10*
* 12 Stunden zum 10-Stunden-Tarif
Fachliche Basis & Qualitätssicherung:
Rechtlicher Rahmen
- Das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinen Eltern:
Artikel 9, Absatz 3 der UN Kinderrechtskonvention:
Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
sowie Artikel 2 Absatz 1 BVG Kinderrechte in Österreich:
Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. - § 111 Außerstreitgestz (AußStrG)
Wenn es das Wohl des Minderjährigen verlangt, kann das Gericht eine geeignete und dazu bereite Person zur Unterstützung bei der Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte heranziehen (Besuchsbegleitung). - § 186 ABG
Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.
Häufige Fragen
Für wen ist die Besuchsbegleitung?
Ich begleite Babys und Kleinkinder zwischen 0 und 5 Jahren und ihre Eltern, wenn Ihr Kind bei Pflegeeltern lebt und unbegleitete Kontakte derzeit nicht möglich sind.
Ich begleite Kinder von Eltern, die getrennt sind oder nie eine Partnerschaft gelebt haben und sich in einer konflikthaften Situation befinden oder wo Gewalt im Raum steht bzw. bereits erwiesen ist.
Mein Kind ist noch ein Baby - ist da wirklich ein begleiteter Kontakt bereits möglich?
Ja – wenn gut darauf geachtet, wird, was für das individuelle Alter des Kindes ein sicherer Rahmen ist, dann geht das auch bei sehr jungen Kindern. Wir sehen uns dann individuell die Situation an und gestalten die Begleiteten Kontakt so, dass es für das Kind gut passt.
Bei Kindern unter drei Jahren gibt es die Möglichkeit, dass auch der betreuende Elternteil bei den Kontakt dabei ist – vorausgesetzt, die Person möchte das. Aus einer Bindungssicht halte ich das für wichtig. Ist es nicht möglich, braucht es oft so etwas wie eine „Eingewöhnung“ mit mir, damit das Kind mich als sichere Basis erleben kann während der Kontakte. Auch das ist ein Weg.
Wie ist das für ein so junges Kind - Begleiteter Kontakt?
Die Besuchsbegleitung erlebt das Kind in aller Regel an einem fremden Ort und durch eine vorerst noch fremde Person – mich.
Soll ein Baby oder Kleinkind begleitet werden, ist es wichtig, sehr individuell, entsprechend dem Alter des Kindes, seines Entwicklungsstands und auch mit Blick auf den bisherigen Kontakt zum besuchenden Elternteil zu entscheiden, ob die Anwesenheit seiner Hauptbindungsperson – zumindest in der ersten Zeit erforderlich ist, um dem Kind die notwendige Sicherheit zu geben.
Bei Kindern, die den besuchenden Elternteil noch nie oder bereits Monate nicht gesehen haben, ist davon auszugehen, dass es die Anwesenheit des Elternteils erfordert, der das Kind in die Besuchsbegleitung bringt. Ist der besuchende Elternteil dem Kind vertraut und die Trennung erst kurz her, kann ein Kontakt ohne die Hauptbezugsperson angedacht werden.
Die Entscheidung wird individuell für den Einzelfall gefällt.
Ähnlich gestaltet sich die Situation, wenn das Kind bei Pflegeeltern lebt und ein begleiteter Kontakt mit den leiblichen Eltern stattfinden soll. Auch hier achte ich besonders darauf, wie ein so junges Kind einen sicheren Rahmen vorfinden kann.
Kann die Begleitung auch im Freien stattfinden?
In aller Regel finden die Kontakt in meinen Räumen statt. Je nach Situation, die dazu geführt hat, dass die Kontakt begleitet stattfinden und je nachdem, wie und wie lange die Kontakte laufen, können diese auch unter definierten Bedingungen im Freien stattfinden. Nicht von Anfang an und nicht in jedem Fall. Auch bei dieser Entscheidung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt
Was findet bei der Besuchsbegleitung genau statt?
Das ist vom Alter des Kindes abhängig. Ein Baby wird der besuchsberechtigte Elternteil im Arm halten, wiegen, mit ihm plaudern, erste „Babyspiele“ spielen. Für den Kontakt mit einem Kleinkind ist viel Material da, Baumaterial, Autos, Puppen, Bücher, eine Spielküche, Matten zum Höhle bauen. Der Elternteil kann auch nach Absprache ein Spielzeug mitbringen, das gut für die Kontaktgestaltung passen könnte. Oft wird auch gemeinsam Jause gegessen, gezeichnet, gemalt und Bilderbücher angesehen. Ich moderiere und unterstütze dabei, das passende Material für das Kind zu finden.
Wie sieht das konkret mit dem Ankommen und Verabschieden aus?
Meist gestalte ich die Termine so, dass das Kind mindestens 15 Minuten vor dem begleiteten Kontakt mit seinem betreuenden Elternteil ankommt, um sich im Raum zu akklimatisieren. Nach ein paar Minuten verlässt der betreuende Elternteil die Praxis und der besuchsberechtigte Elternteil kommt an und betritt den Raum. Der begleitete Kontakt findet statt. Der Abschluss erfolgt umgekehrt. Das Kind wird abgeholt und verlässt mit seinem betreuenden Elternteil die Praxis. Der besuchsberechtigte Elternteil hat noch ein paar Minuten für Reflexion. Individuelle andere Abläufe sind möglich. Manchmal ist am Beginn und am Ende das Kind länger da. Auch das hängt vom Alter ab. Bei Babys und sehr jungen Kindern gehen diese in aller Regel zuerst.
Warum ich nur so junge Kinder begleite?
In den ersten Monaten und Lebensjahren eines Kindes geht es ganz grundsätzlich um die Themen Aufbau und Festigung von Bindungsbeziehungen, Spielen und kindliche Exploration und das Bewältigen erster Trennungserfahrungen. Da ich mich in der Besuchsbegleitung auf die frühen Jahre spezialisiere, sind meine Klient:innen Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten bzw. Lebensjahres ihres Kindes getrennt haben, oder nie gemeinsam Familie waren.
Das Recht des Kindes auf beide Elternteile stellt damit für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar und braucht in der Besuchsbegleitung ein sehr behutsames und abgestimmtes Vorgehen, damit Kinder sich sicher fühlen können.
Bindungswissen ist dafür zentral.
Was kostet die Besuchsbegleitung und gibt es auch Förderungen?
Aktuell biete ich keine geförderte Besuchsbegleitung an.
Die Kosten sind EUR 90,-/Stunde.
Zusätzlich hebe ich bei längeren Begleitungen eine Kaution von jedem Elternteil in der Höhe von EUR 90,- ein. Als Absicherung bei kurzfristigen Absagen und für die Berichtslegung ans Gericht.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die begleiteten Kontakte trägt die besuchsberechtigte Person. die Kosten für die Erstgespräche trägt die jeweilige Person selbst. Die Kosten für einen etwaigen Bericht an das Gericht werden geteilt. Es gilt eine Absage- und Stornoregelung – diese ist in der Vereinbarung zu finden.
- 25 Jahre Erfahrung in Elternberatung
- 9 Jahre im Kinderschutz
- Zertifizierte Besuchsbegleiterin
- Mitglied im Verein Besuchsbegleitung Oesterreich (BBO)
ÜBER MICH
Martina Wolf
Seit 25 Jahren begleite ich Eltern mit jungen Kindern hin zu mehr Sicherheit und innerem Halt. Mein Fokus liegt bei den großen Herausforderungen des Eltern-Alltags: Schreien, Schlafen, Wut und Kinderängste.
Nach 9 Jahren im Kinderschutz als Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, habe ich entschieden zusätzlich die Besuchsbegleitung in meiner Praxis anzubieten und eine entsprechende fundierte Fortbildung dafür absolviert.
Einen gelingenden Kontakt zwischen Eltern und Kind zu ermöglichen, der dem Kindeswohl entspricht, ist mein Ziel unbedingtes in der Begleitung. Das braucht einen angstfreien Rahmen ohne Druck oder gar Zwang. Diesen Rahmen zu schaffen, dafür stehe ich in meiner Begleitung. Als Mitglied im Verein BesuchsBegleitung Oesterreich verpflichte ich mich zur Einhaltung dessen Qualitätskriterien für Besuchsbegleitung.